Künstler oder Handwerker?

Die Filme von Matthias Köhler stammen zu fast 100 Prozent von Matthias Köhler. Ich führe alle Vorgespräche, schreibe die Angebote, drehe selbst, schneide selbst, texte selbst, spreche meist selbst und kümmere mich um alles, was zum Gelingen des Projektes beiträgt. Natürlich beauftrage ich auch Fremdsprachler, wenn die Filme in weiteren Sprachen erscheinen sollen, oder hole weitere Spezialisten ins Boot, wenn zum Beispiel 3D-Animationen gebraucht werden. Bei Terminüberschneidungen setze ich bewährte Mitmacher ein, die in meinem Auftrag einen Drehtermin wahrnehmen. Und wenn es sein muss, chartere ich auch einen Hubschrauber.

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Gegenüber meinen Auftraggebern erwähne ich ganz gerne mal, dass ich nicht der megakreative Künstler bin, sondern eher der zuverlässige Handwerker, der die Filme genau so macht, wie sie dem Auftraggeber den größten Nutzen bringen. Formaljuristisch bin ich aber tatsächlich ein „Filmemacher”, somit also ein Freiberufler bzw. selbständiger Künstler/Publizist. Das bedeutet: Meine Auftraggeber sollten prüfen, ob sie möglicherweise verpflichtet sind, auf meine Rechnungsbeträge die Künstlersozialabgabe abzuführen. Die Abgabepflicht bezieht sich übrigens nicht auf meine Person, sondern auf die Leistung, die ich erbringe. Es spielt also gar keine Rolle, ob ich Mitglied der Künstlersozialkasse bin oder nicht. So sollten sich vor allem Agenturen und Unternehmen, die regelmäßig Leistungen von selbständigen Künstlern in Anspruch nehmen, mit den Fragen der Künstlersozialabgabe beschäftigen und dies in die Kostenplanung aufnehmen.

Einen kleinen Trost habe ich aber zum Schluss für Sie: Würde ich eine GmbH gründen, um Sie von der Künstlersozialabgabe zu entlasten, müsste ich meine Preise deutlich erhöhen. So fahren Sie immer noch günstiger, wenn Sie die Abgabe zahlen. Und Sie dürfen dabei das gute Gefühl haben, einen kleinen Beitrag dazu zu leisten, dass freischaffende Künstler und Publizisten wie Musiker, Schauspieler, Bildhauer oder Autoren aus diesem Topf einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten und im Alter sogar eine gesetzliche Rente beziehen.

Kunst und Medien sind wichtig für eine Gesellschaft, deshalb ist ihre Freiheit auch in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Mit der Künstlersozialversicherung schafft der Staat die Grundlage dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten ein Mindestmaß an sozialer Absicherung haben. Seien Sie also stolz darauf, mit der Künstlersozialabgabe einen Beitrag zur Freiheit von Kunst, Kultur und Medien in Deutschland zu leisten.

Unter www.kuenstlersozialkasse.de erhalten Sie mehr Informationen zum Thema.

 

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