Das fliegende Auge

Es ist wirklich beeindruckend, was selbst kleine Videodrohnen heute leisten. Bis zu 20 Minuten Flugzeit, vollkommen ruhige wackelfreie Aufnahmen, große Manövrierfähigkeit und eine Reihe von Systemen, die den Steuerer beim sicheren Flugbetrieb unterstützen. So entstehen beeindruckende Aufnahmen aus ganz neuen beeindruckenden Perspektiven. Ein echter „Hingucker” in Ihrem Film.

Doch in jedem Falle gilt: Ich bin verpflichtet, alle rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und sämtliche Regeln einzuhalten. Für mehrere Bundesländer verfügen ich bereits über eine allgemeine Aufstiegserlaubnis der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörden. Darin sind eine Reihe von Auflagen verzeichnet, an die ich mich halten mus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich deshalb nicht jeden Wunsch im Rahmen eines Videofluges erfüllen kann.

Für Berlin muss ich jedes Vorhaben einzeln beantragen. Dafür benötige ich einen Vorlauf von zwei Wochen. Außerdem muss ich die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers einreichen, von dessen Gelände aus gestartet werden soll. Für meinen Videocopter unterhalte ich eine gesetzlich vorgschriebene Haftpflichtversicherung, die fast auf der ganzen Welt gilt.

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